1. Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung der Pflegekasse für Menschen, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen nicht professionellen Pflegepersonen gepflegt werden. Es soll die Pflege durch Privatpersonen unterstützen und honorieren.
2. Wie viel Pflegegeld kann man bekommen?
Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person:
- Pflegegrad 2: 316 € monatlich
- Pflegegrad 3: 545 € monatlich
- Pflegegrad 4: 728 € monatlich
- Pflegegrad 5: 901 € monatlich
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber andere Unterstützungsleistungen.
3. Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Pflegegeld steht Menschen zu, die:
- einen anerkannten Pflegegrad (2 bis 5) haben,
- zu Hause oder in einer häuslichen Umgebung gepflegt werden (nicht in einem Pflegeheim), und
- von einer privaten Pflegeperson betreut werden (z. B. Angehörige, Freunde).
Die Pflegeperson muss mindestens zehn Stunden pro Woche auf zwei oder mehr Tage verteilt pflegen.
4. Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen. Während dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegeperson oder ein professioneller Pflegedienst die Betreuung.
- Leistungshöhe: Bis zu 1.612 € pro Jahr.
- Voraussetzungen: Die Pflegeperson muss die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate gepflegt haben.
5. Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Unterbringung der pflegebedürftigen Person in einem Pflegeheim, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Verhinderung der Pflegeperson.
- Leistungshöhe: Bis zu 1.774 € pro Jahr für maximal acht Wochen.
- Eine Kombination mit Verhinderungspflege ist möglich, um die Leistungen zu erhöhen.
6. Welche Leistungen stehen pflegenden Angehörigen zu?
Pflegende Angehörige haben Anspruch auf:
- Pflegegeld (siehe oben).
- Beiträge zur Rentenversicherung: Die Pflegekasse zahlt Beiträge, wenn die Pflege mindestens 10 Stunden pro Woche dauert.
- Unfallversicherungsschutz: Kostenfrei für Pflegepersonen.
- Kurse und Schulungen: Kostenlose Pflegekurse zur Unterstützung im Alltag.
- Entlastungsbetrag: 125 € pro Monat für zusätzliche Hilfen wie Haushaltshilfe oder Betreuung.
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege (siehe oben).
- Pflegezeit und Familienpflegezeit: Zeitliche Freistellungen von der Arbeit (ggf. mit finanzieller Unterstützung).
7. Wie beantragt man Pflegegeld und weitere Leistungen?
Der Antrag auf Pflegegeld erfolgt bei der Pflegekasse der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Dazu sollte:
- Ein Antrag auf Pflegegrad gestellt werden.
- Ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst (MD) erfolgen, das den Pflegegrad festlegt.
Weitere Leistungen wie Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege können bei der Pflegekasse gesondert beantragt werden.